Die überhöhte Einschätzung zahnärztlicher Honorare in der Bevölkerung brachte die kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin dazu, neue Wege in der Patienteninformation über die Kosten zahnärztlicher Behandlungen zu beschreiten. In einem Schreiben listet sie die Gebührenpositionen häufiger zahnärztlicher Maßnahmen auf mit der Anmerkung, dass diese Positionen von Kassen und Gesetzgeber nachträglich um einen nicht unerheblichen Prozentsatz gekürzt werden. Im Folgenden der Wortlaut der Patienteninformation: 
Für Ihre Zahnbehandlung erhält Ihr Zahnarzt von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein vertraglich vereinbartes Honorar. So genau nehmen die Krankenkassen und die Gesetzgeber diese Vereinbarung aber nicht. Denn diese Gebührenpositionen werden - je nach Krankenkasse - um Anteile zwischen 2 und 15 Prozent nachträglich gekürzt. Das Budget für die Zahnärztinnen und Zahnärzte ist nämlich viel zu gering bemessen.
Sollten Sie in Ihrer Schätzung total falsch liegen, befinden Sie sich in guter Gesellschaft: Rund 95 Prozent der Bundesbürger haben "keine Vorstellung" oder liegen mit ihrer Einschätzung um das Zehnfache über der zahnärztlichen Honorar-Wirklichkeit. Ihre Zahnbehandlung kostet weniger als Sie denken. In der Tabelle sehen Sie einige Beispiele. Diese Honorare werden um ca. 2 bis 15 Prozent nachträglich gekürzt.
 
LeistungHonorar in Euro bis zuLeistungHonorar in Euro bis zu
      
Beratung
4,50
 Entfernen eines Backenzahns
11,24
 
Eingehende Untersuchung
9,74
 Operative Zahnentfernung
41,23
 
Röntgen bis zu zwei Aufnahmen
6,00
 Mundschleimhautbehandlung
7,50
 
Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
 Zahnstein entfernen
13,49
 
4,50
    
Füllung, einflächig
14,99
 Wurzelfüllung Frontzahn mit einer Wurzel:
 
Füllung, zweiflächig
20,99
 
 
Füllung, dreiflächig
28,48
 Abtöten des Zahnnervs
6,00
 
Spritze im Oberkiefer
6,00
 Medikamentöse Einlage
4,50
 
Spritze im Unterkiefer
8,99
 Wurzelkanalaufbereitung
22,49
 
Entfernen eines Frontzahns
7,50
 Wurzelkanalfüllung
11,24