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überhöhte Einschätzung zahnärztlicher Honorare in der Bevölkerung
brachte die kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin dazu, neue Wege in der
Patienteninformation über die Kosten zahnärztlicher Behandlungen zu
beschreiten. In einem Schreiben listet sie die Gebührenpositionen häufiger
zahnärztlicher Maßnahmen auf mit der Anmerkung, dass diese Positionen
von Kassen und Gesetzgeber nachträglich um einen nicht unerheblichen Prozentsatz
gekürzt werden. Im Folgenden der Wortlaut der Patienteninformation: Für Ihre Zahnbehandlung erhält Ihr Zahnarzt von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein vertraglich vereinbartes Honorar. So genau nehmen die Krankenkassen und die Gesetzgeber diese Vereinbarung aber nicht. Denn diese Gebührenpositionen werden - je nach Krankenkasse - um Anteile zwischen 2 und 15 Prozent nachträglich gekürzt. Das Budget für die Zahnärztinnen und Zahnärzte ist nämlich viel zu gering bemessen. Sollten Sie in Ihrer Schätzung total falsch liegen, befinden Sie sich in guter Gesellschaft: Rund 95 Prozent der Bundesbürger haben "keine Vorstellung" oder liegen mit ihrer Einschätzung um das Zehnfache über der zahnärztlichen Honorar-Wirklichkeit. Ihre Zahnbehandlung kostet weniger als Sie denken. In der Tabelle sehen Sie einige Beispiele. Diese Honorare werden um ca. 2 bis 15 Prozent nachträglich gekürzt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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